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Spanischer Arbeitsvertrag in der Praxis

Man unterscheidet verschiedene Arbeitsverträge, gemäss ihrer sozialen und unternehmerischen Zielsetzung.

In der Praxis wesentlich ist der Unterschied zwischen spanischen Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte Zeit und bestimmte Zeit geschlossen werden.

 

Arbeitsvertrag Spanien – Zeitarbeitsvertrag

Die sogenannten Zeitverträge müssen begründet werden.

Es kann ein Vertrag auf bestimmte Zeit nicht geschlossen werden, ohne klar und deutlich zu spezifizieren, welches der Grund der Befristung ist.

 

Beispiel:

Vertrag auf bestimmte Zeit wegen einer bestimmten Leistung (Contrato de obra o servicio determinado).

In diesem Vertrag ist klar und deutlich zu definieren, welches die bestimmte Leistung sein soll und zudem darf die Leistung nicht dem gewöhnlichen unternehmerischen Alltag dienlich sein, sondern einen eigenständigen Tätigkeitsbereich umschreiben.

 

Beispiel:

Die Einstellung als Feuerwehrmann mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn beschrieben wird, dass für die Waldbrände von Juli – September dieser Feuerwehrmann eingestellt wird.

Fehlt diese Spezifizierung kann das Arbeitsgericht einen spanischen Arbeitsvertrag ohne wirksame Zeitbeschränkung feststellen und bei einer Beendigung die Entschädigung wegen unbegründeter Kündigung festsetzen.

Objektive Kündigung eines Arbeitsvertrages in Spanien

 

Tipp:

Arbeitnehmer:

Unterschreiben Sie keinen Finiquito (Abschlussbescheinigung des Arbeitsverhältnisses), soweit die Entschädigungfrage nicht geklärt ist.

Unternehmer:

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Zeitarbeitsverträge mit Arbeitnehmern abschliessen, die in Wirklichkeit möglicherweise nicht zulässig sind.

 


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