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Mein recht in spanien

Objektive Kündigung

 

eines Arbeitsvertrages in Spanien

Die objektive Kündigung basiert auf dem Gedanken, dass in erster Linie kein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führte, sondern das Unternehmen in Krise ist oder aber das Unternehmen umstrukturiert wird.

 

Voraussetzungen einer objektiven Kündigung sind

 

  1. Der Arbeitnehmer ist ungeeignet (ineptitud) Bsp: Verlust der Fortbildungsfähigkeit aufgrund Alters, fehlende Grundkenntnisse zur Fortbildung, etc.
  2.  

  3. Fehlende Anpassungsfähigkeit (falta de adaptacion del trabajador a las modificaciones tecnicas en su puesto de trabajo) Bsp. Einführung von Computertechnik in den Produktionsablauf.
  4.  

  5. Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe des Unternehmens. Bsp.Outsourcing zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
  6.  

  7. Fehlzeiten des Arbeitnehmers: Dieser Kündigungsgrund ist in der Regel der disziplinarischen Kündigung zuzuordnen, doch sollte die Krankmeldung durch Meldebescheinigung belegt sein, ist der Weg über eine disziplinarische Kündigung erschwert bis ausgeschlossen. Die Fehlzeiten sollten im Jahresdurchschnitt 5% der Arbeitszeit oder 25% innerhalb von 4 Monaten eines Kalenderjahres überschreiten.

Formell bedarf die Kündigung der Schriftform mit 15 Tage Kündigungsfrist und ist klar und deutlich zu formulieren, so dass dem Arbeitnehmer der Kündigungsgrund verständlich ist. Es sind die zeitlichen Abläufe zu benennen.

Die Entschädigung ist dem Arbeitnehmer bei Kündigung auszuzahlen und sie berechnet sich auf der Grundlage von maximal 12 Beschäftigungsjahren mit 20 Arbeitstagen und Lohn als Entschädigungssatz pro Jahr.

Die Insolvenzkasse (FOGASA) übernimmt 8 Arbeitstage und Lohn der Entschädigungszahlung, wenn ein Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt wird und das Unternehmen nicht mehr als 25 Arbeitnehmer hat.

Die Entschädigungszahlungen sind einkommenssteuerfrei.

 

Tipp:

Die objektive Kündigung ist der disziplinarischen Kündigung vorzuziehen, wenn letzterer mangels Beweise nur schlecht zu begründen ist, oder aber 3 Abmahnungen von vorhergehenden arbeitsrechtlichen Verletzungen nicht stattfanden, und damit die disziplinarische Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde.


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