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Mein recht in spanienZeitarbeitsfirma in Spanien
Der Geschäftszweig der Arbeitnehmerüberlassung durch Zeitarbeitsfirmen ist in Spanien ein interessantes Tätigkeitsfeld, da eine grosse Nachfrage nach fachlich qualifiziertem Personal besteht, jedoch der Mittelstand meist nicht über die Resourcen verfügt, zum einen qualifizierte Arbeitnehmer zu suchen und auszuwählen und zum anderen eine langfristige Tätigkeit anzubieten.
Ein besonderes Interesse besteht in den Ballungszentren wie Málaga, Granada, Valencia, Madrid, Barcelona und Bilbao.
Die Tätigkeit der Zeitarbeitsfirmen in Spanien ist streng geregelt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung. Mit unseren Rechtsanwaltskanzleien und Korrespondenzanwälten stehen wir Ihnen ganz Spanien zur Verfügung.
Ein deutschsprachiger Rechtsanwalt betreut unsere deutschen Kunden im spanischem Recht und in Steuerfragen.
Wir beraten Sie, gründen Ihre Zeitarbeitsfirma in Spanien und betreuen Sie langfristig in Recht und Steuer.
Einige Eckpunkte für die Gründung einer Zeitarbeitsfirma
- Antragsverfahren vor der Behörde in der comunidad autónoma
- Finanzielle Garantieleistungen sind zu entrichten, die nach dem festgeschriebenen Mindestarbeitslohn in Spanien ausgerichtet sind und jedes Jahr angepasst werden.
- Gefestigte Organisationsstruktur mit einem festangestellten Arbeitnehmerpool ist zu gewährleisten.
Die geregelte Zeitarbeitsfirma ist streng von der privaten Arbeitsvermittlung zu unterscheiden, die zur Zeit in Spanien noch nicht gesetzlich geregelt ist. Die politische Diskussion zur gesetzlichen Regelung befindet sich im Entscheidungsprozess.
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