0034 - 971 576 689 // 0034 - 922 788 881 // Deutschland 07542 - 937 982 info@meinrechtinspanien.de

Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge

Mein recht in spanien

Wohnungseigentumsgesetz Spanien

Ley de Vivienda – neues spanisches Wohnungsgesetz

 

Am 26.05.2023 trat das neue Wohnungsgesetz in ganz Spanien in Kraft.

Positiv ist, dass bei jeder Vermietung, der Vermieter die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorlegen muss und der Mieter, der über einen Makler die Wohnimmobilie gefunden hat, über die Identität des Eigentümers unterrichtet werden muss.

Hiermit wird endlich der Missbrauch verhindert, dass Makler ohne Kenntnis des Eigentümers Mietverträge mit Mietern abschliessen und Mieten verlangen, die möglicherweise der Eigentümer der Immobilie nicht kennt.

 

TIPP Immobilienkauf Spanien:

 

Artikel.31 LV:

Auch ein Immobilienkäufer hat nunmehr einen Anspruch vom Makler die Daten des Eigentümers zu verlangen, bevor eine Anzahlung geleistet wird. Damit wird die bisherige ungerechtfertigte Entschuldigung der Makler, keine Daten wegen dem Datenschutz herauszugeben, bis hin zur Verweigerung der Herausgabe des Grundbuchauszuges, ab sofort als rechtswidriges Verhalten eingestuft, was zu begrüssen ist und zur Transparenz bei einem Immobilienkauf in Spanien beiträgt.Der Artikel 31 verlangt

  1. Identifizierung des Verkäufers
  2. wirschaftliche Konditionen des Immobilienkaufes
  3. Herausgabe der Bewohnbarkeitsbescheinigung + Nachweis der Wohnfläche + Alter des Gebäudes + Energiepass etc
  4. Herausgabe des Grundbuchauszuges + Katasterreferenz
  5. Kundgabe ob ein Sozialwohnungsschutz vorliegt VPO (Vorkaufsrechte)

Nachteilig ist der steuerliche Aspekt, dass jetzt bei dauerhafter Vermietung der Vermieter nicht mehr 60% steuerfrei in der Einkommensteuer hat, sondern nur noch 50%.Zudem muss der Vermieter die Maklerkosten zahlen.

 

Im übrigen sonstige Inhalte:

  • Mieterhöhungsbeschränkungen
  • Mietpreisregulierungen in Ballungszentren (zonas tensionadas)
  • IBI Strafaufschlag von 50% für leerstehende Wohnungen, für alle Eigentümer mit mehr als 4 Immobilien und der Leerstand mehr als 2 Jahre andauert

 

Räumungsklage:

Die Räumungsklagen werden weiter verzögert, Prozesse können bis zu 2 Jahren verzögert werden. Insbesondere Wohnungseigentümer mit mehr als 5 Immobilien, werden als „gran tenedor“ bezeichnet, und müssen vor jedem Räumungsverfahren ein Schlichtungsverfahren vorschalten.

 

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Wohnungseigentumsgesetz Spanien: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


Schreiben Sie uns

    C/La Morada 2

    C.C.Parque Santiago VI

    38 650 Los Cristianos - Teneriffa

    0034 - 922 788 881

     

    Carrer Mariscs 9A

    07639 Son Bielò - Llucmajor

    Mallorca

    0034 - 971 576 689

     

    Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim