Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge
Mein recht in spanienLebzeitige Übertragung auf die Kinder
Aktualisiert: 02.10.2024
Übertragung zur Vermeidung hoher Erbschaftsteuern
Immobilienumschreibung auf die Kinder statt Erbschaft in Spanien, gehört zu den wichtigsten Massnahmen, die hohe Erbschaftssteuer in Spanien zu umgehen.
Seit dem Jahre 2014 hat sich allerhand getan.
- Gleichstellung von Steuerresiden und Nichtsteuerresident in Spanien
- Erbschaftssteuervergünstigung von bis zu 100% in spanischen Regionen wie Balearen (Mallorca, Ibiza)
- Schenkungssteuervergünstigungen von bis zu 99% in spanischen Regionen wie Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura)
EUGH Urteil vom 03.09.2014:
Hier wird der spanische Staat Massnahmen regeln, die Ungleichbehandlung von Steuerresidenten und Nichtsteuerresidenten in der spanischen Erbschaftssteuer und spanischen Schenkungssteuer vermeiden.
Es ist zu erwarten, dass die persönlichen Freibeträge für spanische Nichtresidenten unter Ehegatten oder von Eltern an Kindern angehoben werden (15.956,87 EUR) , jedoch nicht höher als die regionalen Freibeträge.
Freibeträge regional – bsp. Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura)
- Kinder bis 21 Jahre (abhängig vom Kindesalter) zwischen 40.400 EUR – 138.650 EUR
- Ehegatten: 40.400,00 EUR
- Kinder über 21 Jahre, auch adoptiert: 23.125,00 EUR
Auch in anderen autonomen Regionen Spaniens, wie Balearen und Katalonien werden für Residenten und jetzt auch für Nichtresidenten andere, wesentlich höhere Freibeträge und Vergünstigungen in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer angewendet.
Wir beraten Sie zu den regionalen Besonderheiten in Spanien.
Wichtig:
Die Erbschaftssteuer in Spanien berechnet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie im Zeitpunkt des Todesfalles.
Wir berechnen den steuerlichen Verkehrswert, aufgrund des letzten Katasterwertes Ihrer Immobilie in Spanien, und vertreten Sie vor der spanischen Steuerbehörde.
TIPP
Sollte der Verkehrswert niedriger sein als der Referenzwert, dann ist dieser anzuwenden.
Die Erbschaftssteuer in Spanien ist progressiv und insbesondere für Steuerausländer mit einem Freibetrag von 15.956,87 EUR äusserst kostspielig.
Man sollte deshalb schon zu Lebzeiten den Nachlass planen oder die Immobilie an die Kinder übertragen, wenn die Region in der Erbschaftssteuer keine oder geringe Vergünstigungen anwendet.
Zur Zeit ist Katalonien mit der Erbschaftssteuer noch ungünstig und eine Schenkung zu Lebzeiten in Einzelfällen eine Option zur Steueroptimierung
Erschaftssteuer Vergünstigung zum 02.10.2024 mit dem Wahlrecht, wenn bei einem Nichtsteuerresidenten in der Region die Immobilie belegen ist.
- Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura (Kanarische Inseln): 99,9% Vergünstigung in der Erbschaftssteuer für Verwandte der Gruppen 1, 2 und 3.
- Mallorca, Ibiza: keine Erbschaftssteuer unter Ehegatten und bei Vererbung an Kinder: Gruppe 1 und 2
- Murcia: 99% Vergünstigung in der Erbschaftssteuer für Verwandte der Gruppen 1, 2
- Andalusien: keine Erbschaftssteuer bis 1 Mio EUR Nachlassmasse für Gruppe 1 und 2, darüberhinaus 99% Vergünstigung
- Valencia: 99% Vergünstigung in der Erbschaftssteuer für Verwandte der Gruppen 1, 2 und 3.
Sollte eine Region keine Vergünstigung haben, dann ist über eine Schenkung zu Lebzeiten nachzudenken, oder eine der folgenden Optionen:
Immobilienumschreibung Spanien – verschiedene Optionen
Sie haben verschiedenste Möglichkeiten, die in der Einzelfallberatung mit Ihnen persönlich optimiert und auf deren Zielsetzung mit Ihren Vorstellungen abgestimmt werden.
- Verkauf der spanischen Immobilie an die Kinder zu Lebzeiten
- Verkauf des „nackten“ Eigentums (nuda propiedad) an der spanischen Immobilie und Beibehaltung des lebenslangen Niessbrauchs (usufructo vitalicio)
- Leibrentenvertrag mit den Kindern
- Zwischenschaltung einer spanischen SL (vergleichbar mit einer deutschen GmbH) und Übergabe der Geschäftsführung an die Kinder
Steuerfalle – Schenkung in Spanien
Die Übertragung an Kinder sollte nicht im Wege der Schenkung erfolgen, da die Schenkungssteuer noch zu einer grösseren Belastung führt. Bei sehr geringen Immobilienwerten oder geringen Wertsteigerungen, oder geringem Referenzwert, kann aber auch eine schenkung in Frage kommen.
Es bleibt der Verkauf des Volleigentums an der spanischen Immobilie an die Kinder, als die häufigst angewendete lebzeitige Nachlassregelung.
Hierzu folgende Hinweise, die allesamt von unserem Servicepaket Immobilienumschreibung umsasst werden.
Die Grunderwerbssteuer ist in Einzelfällen billiger als die Erbschaftssteuer in Katalonien.
Steuertipp: Mallorca, Ibiza: Grunderwerbssteuersatz 8 – 13% je nach Wert der Immobilie kann die Schenkungssteuer günstiger sein.
Katalonien: Figueres, Roses, Lloret de Mar, Reus, Montroig, Costa Brava, Barcelona: Grunderwerbssteuersatz 10 – 11%
Der Steuersatz bemisst sich nach dem Verkehrswert/Referenzwert.
Senden Sie uns Ihren letzten Grundsteuerzahlbeleg und wir berechnen den steuerlichen Referenzwert.
Um eine Steuerprüfung zu vermeiden, und entsprechende Vorkaufsrechte der Finanzbehörde zu vermeiden, sollte der Kaufwert nicht um mehr als 20 % unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegen und es muss mindesstens der Referenzwert angegeben werden.
Wir ermitteln für Sie den adäquaten Wert und vertreten Ihre Rechte vor der spanischen Steuerbehörde.
Vor allem bei hohem Immobilienwert, und wenn Sie entschlossen sind, dass Ihr Erbe die spanische Ferienimmobilie weiter im Eigentum halten soll, empfehlen wir unseren Service der Vollabwicklung der Übertragung der Immobilie auf die Kinder.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Schreiben Sie uns
C/La Morada 2
C.C.Parque Santiago VI
38 650 Los Cristianos - Teneriffa
0034 - 922 788 881
Carrer Mariscs 9A
07639 Son Bielò - Llucmajor
Mallorca
0034 - 971 576 689
Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim