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Bauen ohne Baugenehmigung

Abrissverfügung und fehlende Baulizenz – Kanarische Inseln

Die Bauerlaubnis in Spanien ist erforderlich, um einen Bau beginnen zu dürfen. Dies wird grundlegend in der ständigen Rechtsprechung wiederholt.

 

Was passiert, wenn Sie ohne Bauerlaubnis bauen?

Die Konsequenzen werden regelmässig in den regionalen Gesetzen geregelt. Auf den Kanarischen Inseln ist es das Dleg 1/2000.

Im Art.176 ss. wird beschrieben, dass die Umweltschutzbehörde (Agencia de Proteccion del Medio Urbano y Naturaleza) die sofortige Baueinstellung zu verfügen hat. Die Baustelle soll versiegelt werden. Zu bemerken ist, dass der Siegelbruch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und die Behörde kann den Weiterbau durch Beschlagnahme der Baufahrzeuge verhindern.

Desweiteren kann Zwangsgeld bis zu 10 mal 1.200 EUR verhängt werden.

Letztlich wird dem Bauherr der Rückbau angeordnet, und wenn dieser nicht erfüllt, kann die Behörde den Abriss vornehmen.

 

Bauen im Naturschutzgebiet

Zu beachten ist, dass bei Bauwerken in Naturschutzgebieten, nicht nur die gemeindliche Baugenehmigung einzuholen ist, sondern auch in Teneriffa, von der Aufsichtsbehörde, Cabildo de Tenerife, die sogenannte calificacion territorial als Zustimmungsakt.

 

Bussgeldverfahren

In der Regel gibt es neben der Abrissverfügung auch Bussgelder und diese Bussgeldverfahren dürfen nicht länger als 6 Monate dauern, ansonsten ist das Verfahren von der Behörde einzustellen. Dies ist regelmässig bei der Rechtsmittelbearbeitung vorzutragen.

Bussgelder werden an den Baukosten bemessen. Bei Bauverstössen in Naturschutzgebieten, können bis zu 200% der Baukosten als Bussgelder verhängt werden.

 

Unser Service – Gerichtsvertretung

Verteidigung in Verwaltungsverfahren zum Baurecht, Bauordnungsrecht, Abrissverfügungen und Bussgeldbescheiden in ganz Spanien.


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