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Schenkung Spanien – Schenkungsteuer

Schenkungsteuer Katalonien

 

Stand: 15.03.2019

Eine Schenkung in Spanien ist zivilrechtlich nicht einfach und umso schwieriger und komplexer in steuerlicher Hinsicht.

Hinzukommt, dass jede Region, die Schenkungsteuer selbst regeln kann.  

Schenkung Immobilie Spanien – Katalonien

Wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben, und Ihre Immobilie in der Costa Brava, Sitges, Barcelona oder Tarragona verschenken möchten, dann ist stets in Spanien eine Schenkungsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort liegt und auch in dem Heimatland des Beschenkten.

Zuständig ist stets die Finanzbehörde in Madrid, unter Anwendung des katalanischen Steuerrecht für die Schenkung.

 

Geldschenkung Spanien – Katalonien

Leben Sie in Barcelona und bekommen Sie eine Geldschenkung von 200.000 Euro aus Deutschland von Ihrem Vater, dann ist diese Schenkung in Deutschland und Katalonien zu versteuern.

In Deutschland besteht ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro, aber in Barcelona gibt es nach katalonischem Schenkungsteuerrecht keinen persönlichen Freibetrag.  

Steuer Spar TIPP 2019

Sie sind unter 36 Jahre alt und haben ein Einkommen unter 36.000 Euro, dann können Sie bis zu maximal 65.000 Euro steuerfrei stellen, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten eine Wohnung für den Erstwohnsitz in Barcelona erwerben.

Als Kind gehören Sie zur Gruppe II, folglich ergibt sich aus der Steuertabelle für die Schenkung folgende Steuerberechnung:

Schenkungsbetrag: 200.000 Euro

– Schenkung zum Wohnungskauf: Freibetrag 65.000
Restbetrag 135.000 Euro
Steuersatz 5%
Steuerzahlbetrag: 6.750 Euro
Sie haben 3.250 Euro Schenkungsteuer gespart.

 

Steuerbemessungsgrundlage(EUR)   Steuerzahlbetrag (EUR) Besteuerung – Steuersatz Schenkungsteuer Tipo (%)
0,00 0,00 200.000,00    5
200.000,00 10.000,00 600.000,00    7
600.000,00 38.000,00 Im Weiteren   9

 


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