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Mein recht in spanien

Pfändung der spanischen Immobilie

Pfändung der spanischen Immobilie durch

deutsche Pflegekosten



Kinder haften in Deutschland für die Pflegekosten Ihrer Eltern. Dies kann dazu führen, dass die spanische Immobilie auf Mallorca, Teneriffa oder anderorts in Spanien von der deutschen Behörde gepfändet wird.

Bei einer Durchschnittsrente in Deutschland von 1.100 EUR monatlich und Pflegekosten, die 6.000 EUR monatlich betragen können, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht.

Bevor ein Kind zur Zahlung herangezogen wird, gilt vorrangig die Nutzung von

  • Einkommen, Vermögen des Betroffenen
  • Einkommen, Vermögen des Ehegatten
  • Selbstbehalt Kinder beim Einkommen: ca 1.800 EUR netto monatlich zzgl einer Freibetragspauschale von 55% für haftbares Einkommen
  • Vermögensschutz, abhängig vom Einkommen und der Vermögenshöhe
  • Schutz der angesparten Altersvorsorge des Kindes
  • Vorrangige Unterhaltspflichten

Erst wenn diese stufenweise Haftungshierarchie nicht zu einer Tilgung der Pflegekosten führt, kommt es zur Pfändung der spanischen Immobilie des Kindes.

Wie kann das Kind vorbeugen?


Die effizienteste Vorbeugung ist, dass schon vor dem Immobilienkauf in Spanien, diese Situation bedacht wird und kein unmittelbares Eigentum erworben wird.

Unser Service in Spanien:

Beratung vor Immobilienkauf und Vollumsetzung in Spanien.

Die spanische Immobilie kann mit einer spanischen SL (GmbH) gekauft werden. So ist nicht ersichtlich, wer der Eigentümer ist, oder aber das Kind kauft nur das Niessbrauchsrecht und der Ehegatte oder das Enkelkind das wert haltige und pfändbare nackte Eigentum (nuda propiedad)

In dem Fall, dass schon die spanische Immobilie gekauft wurde, bleiben folgende Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung der spanischen Immobilie, die wir mit Ihnen gemeinsam in Spanien umsetzen.

Schenkung an den Ehegatten

Beachten Sie, die mögliche Anfechtbarkeit durch Gläubiger innerhalb von 4 Jahren, und die anfallenden Steuern in Spanien, die wir Ihnen gerne im Einzelfall berechnen)

Steuerpflichten in Deutschland

Schenkungssteuerfreibetrag 500.000 EUR

Steuerpflichten in Spanien:

 

Schenkungsteuer – regional in Spanien verschieden:

Mallorca, Ibiza, Formentera: kein Freibetrag
Teneriffa, Gran Canaria: 99,9% Vergünstigung in der Schenkungsteuer
Barcelona, Girona, Figueres, Costa Brava, Katalonien: kein Freibetrag, aber eine vergünstigte Steuertabelle in der Schenkungsteuer für nahe Verwandte (Kinder, Ehegatte)

Madrid 99% Vergünstigung

Gewinnsteuer – Erklärung 210:

19% Differenz Erwerbspreis und steuerlicher Verkehrswert im Moment der Schenkung

Gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalia)

 

Aufhebung von Miteigentum zwischen den Ehegatten

Der nicht haftungsbelastete Ehegatte hat 100% Volleigentum an der Immobilie auf Mallorca.

Tipp

Die Miteigentumsauflösung ist regelmäßig steuerlich günstiger als die Schenkung.

Steuerpflichten Spanien:

Es fällt die plusvalia Steuer weg und es gibt keine Schenkungsteuer, sondern nur eine Dokumentensteuer auf den Erwerbsanteil von 
Mallorca, Ibiza: 1,2%
Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura 0,75%
Barcelona, Costa Brava, Lloret de Mar, Katalonien: 1,5%
Madrid 0,75%

 

Verkauf der spanischen Immobilie an Ehegatten und Enkelkinder

Steuerpflichten Spanien

Statt der Schenkungsteuer bzw Dokumentensteuer ist hier Grunderwerbsteuer zu zahlen:
Mallorca, Ibiza: 8-13% wertabhängig
Teneriffa, Gran Canaria: 6,5%
Barcelona, Katalonien Tossa de Mar, Tarragona: 10-11%
Madrid: 6%
Andalusien (Cadiz, Velez Malaga, Mijas, Almeria) 8-10%.

 

Einbringung der Immobilie auf Mallorca in eine spanische SL

Steuerpflichten Spanien

Gewinnsteuer – Erklärung 210:

19% Differenz Erwerbspreis und steuerlicher Verkehrswert im Moment der Einbringung der Immobilie

Gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalia)

 

Sonstiges

Im Rahmen einer Einzefallberatung können wir erörtern, ob diese Maßnahmen bei Ihnen greifen, oder ob alternative Maßnahmen ergriffen werden müssen, insbesondere wenn die Pfändung kurz bevorsteht.

 


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