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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien
Immobilienkauf mit spanischer Hypothek
Bei einem Immobilienkauf mit einer Hypothek in Spanien, ist zunächst die Immobilie zu finden, juristisch zu kontrollieren und vertraglich zu reservieren.
Dann erfolgt der Antrag bei einer spanischen Bank auf ein Hypothekendarlehen.
Die spanische Hypothek hat ein 3 stufiges Verfahren für die Erstellung.
Stufe 1. Angebot der Bank
Angebotsphase – 30 Tage, sogenanntes FEIN Angebot der kreditgebenden Bank, in Spanien als oferta vinculante bezeichnet.
Die Bank verlangt in der Regel
- NIE Nummer ( = NIF)
- Reservierungsvertrag Immobilie + Grundbuchauszug
- Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres
- Vermögensaufstellung
- CIRBE Registerauszug – Bestehende Verbindlichkeiten von mehr als 9.000 EUR bei spanischen Banken
- Arbeitsvertrag
- Die letzten 3 Lohnabrechnungen
Von Unternehmern wird verlangt
- Letzte Jahresumsatzsteuererklärung
- laufende Umsatzsteuermeldungen
- letzte Zahlungen an die Sozialversicherung
Dem Angebot ist der Vertragsentwurf der Hypothek beigefügt, die Risikobelehrung (Fiae), Nebenprodukte (Lebensversicherung, Gebäudeversicherung etc.) Zinsbelastung und Nebenkosten.
Die Bank antwortet nach der Prüfung der Unterlagen in der Regel mit einem Finanzierungsangebot und finanziert für die Erstwohnsitzimmobilie 80% des Verkehrswertes, bzw 60-70% bei einer Ferienimmobilie.
Stufe 2. Informationen der Bank
Notarielle Risikobelehrung
Wenn das Angebot angenommen wird, besteht nochmals eine Bedenkzeit von mindetens 10 Tagen vor Unterschrift der notariellen Hypothekenurkunde, zusammen mit der Kaufurkunde.
Ein Tag vor der notariellen Unterschrift der Hypothekenurkunde wird der Darlehensnehmer vom Notar über die Vertragsbedingungen und risiken nochmals aufgeklärt.
Stufe 3. Notartermin
Unterschrift der notariellen Hypothekenurkunde
Unterschrift der notariellen Hypothekendarlehensurkunde und Geldauszahlung in der Regel an den Verkäufer der Immobilie, bei gleichzeitiger Unterschrift der Kaufurkunde der spanischen Immobilie.
Im folgenden wird die Stufe 1 und das Angebot mit dem FEIN Inhalt näher beschrieben.
Die FEIN muss beinhalten:
- Daten des Darlehensgebers, Darlehensnehmer
- Gesamtkosten der Hypothek: Darlehensbetrag, Zinsen (variabel oder fest), Nebenkosten, Laufzeit (Bsp 240 Monate) + TAE (Gesamtkosten in % pro Jahr)
- Schätzwert der Immobilie (Verkehrswert)
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Prozentanteil der Garantie: Bsp 70% des Verkehrswertes der Immobilie
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Tilgungstabelle der Hypothek
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Vorfälligkeitsentschädigung, in der Regel ist es ein Schadensersatz von 2% des finanziellen Verlustes der Bank durch die verfrühte Darlehens-und Zinstilgung.
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Gutachterkosten zur Immobilienbewertung gehen zu Lasten des Darlehensnehmers ( in der Regel ca 800 EUR, wertabhängig); wobei der Darlehensnehmer den Gutachter selbst beauftragen kann, wenn dies von der Bank akzeptiert wird;
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Darlehensauszahlungsgebühr von maximal 1% des Auszahlungsbetrages zu Lasten des Darlehensnehmers.
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Zu Lasten der Bank(Darlehensgeber) gehen die Kosten von Notar, Grundbuch, Dokumentensteuer (1,5% Regelsatz mit regionalen Unterschieden).
- Möglichkeit der Wechsel des Gläubigers (Bank)
- Hinweis der Folgen bei Nichtzahlung der Hypothekenrate bis hin zur Zwangsversteigerung. Der normale Verzugszins sollte 3 % über dem Euribor nicht überschreiten. Die Bank muss eine Frist von einem Monat geben, bevor der Hypothekendarlehensvertrag wegen Nichtzahlung gekündigt werden kann und damit die gesamte Rückzahlung fällig wird.
Nebenverpflichtungen
- Zur freiwilligen Verbesserung der Zinspflicht (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Kreditkarte, Alarmanlage etc)
- obligatorische Versicherungen (Gebäudehaftpflicht)
Bürgen Hinweis:
Sollte die Bank neben der Immobilie noch eine natürliche Person zur Bürgin fordern, haftet diese Person unbeschränkt mit deren gesamten Vermögen.
TIPP:
Bei diesen Fällen ist dringendst eine Rechtsberatung vorab zu empfehlen.
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