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Mein recht in spanienKaufoption Immobilie Spanien
Notwendiger Vertragsinhalt
Der Vertrag einer Kaufoption über eine Immobilie auf Mallorca oder Teneriffa findet sich häufig, da Makler dieses Vertragsmodell nutzen, um schnell ihre Kommission zu sichern und den Parteien zu suggieren, dass zwar ein Vertrag über eine Immobilie geschlossen wird, aber dieser dann nicht verbindlich sei.
Juristisch ist diese Vorgehensweise verfehlt, aber als Marketing und Verkaufsstrategie durchaus häufig auf den Inseln wie Mallorca und Teneriffa, als auch Gran Canaria zu finden.
Professionelle Makler mit einer ordentlichen Ausbildung, als sogenannte API mit Zulassung in der Kammer der Immobilienmakler, oftmals in Katalonien (Barcelona, Roses, Sitges) zu finden, arbeiten mit einem Kaufvertrag mit einer sogenannten Arras Klausel -Anzahlung mit Vertragsstrafcharakter, wenn Käufer oder Verkäufer zurücktreten, müssen diese entsprechend beim Verkäufer die doppelte Anzahlung zurückzahlen und der Käufer verlöre die Anzahlung.infor
Ungeachtet der Einleitung, kurz einen Überblick über einen Kaufoptionsvertrag, der in Praxis vorkommt, aber stets juristisch geprüft und in der Regel ausgebessert werden muss.
Kaufoptionsvertrag im Überblick mit Tipp zur Ausübung
- Vertragsparteien mit Nie, Personalausweis, Beruf, Familienstand, Anschrift, Zustelladresse
- Vertragsgegenstand: Immobilie – Daten von Grundbuch und Kataster, Anschrift, Lasten und Schuldenfreiheit!
- Optionspreis (oftmals 10% des Kaufpreises)
- Kaufpreis: Kaufoptionsnutzung mit Anzahlungsverrechnung der Kaufoption
- Frist zur Ausübung der Kaufoption – in der Regel nicht länger als 3 Monate
- Folgen der Verspätung oder Nichtausübung der Option – Käufer hat den Verlust des Optionspreises zu dulden. Ebenso sollte der Verkäufer den Optionspreis doppelt zurückzahlen.
- Anwendbares Recht: Stets spanisches Recht, da die Immobilie in Spanien belegen ist.
- Gerichtsstand: Ort der Immobilie
TIPP Optionsausübung
Hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten.
In Katalonien kann eine Anzahlung notariell hinterlegt werden und sogar die Kaufoption in das Grundbuch eingetragen werden.
Der Verkäufer erteilt Vollmacht an den Käufer, so dass dieser alleine mit Kaufoptionsausübung den notariellen Kaufvertrag gegen Restkaufpreiszahlung vollziehen kann, ohne Anwesenheit der Verkäufer. Andere Möglichkeiten sind durchaus, dass der Käufer 10 Tage vor dem gewünschten Notartermin und vor Fristablauf den Verkäufer auffordert vor dem Notar zu erscheinen, mit allen fehlenden Unterlagen (Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energiepass, Schuldenfreiheitsbescheinigung WEG etc)
HINWEIS:
Die Kaufoption ist nur ein Vorvertrag und ändert ohne Grundbucheintragung nicht die Grunderwerbssteuerlast beim notariellen Kauf.
Grunderwerbssteuer Teneriffa: 6.5%
Grunderwerbssteuer Mallorca: 8-13%
Grunderwerbssteuer Katalonien: 10-11%
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