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Mein recht in spanienImmobilienkauf im Jahre 2024
Investition mit vielen Gesichtern
Der Immobilienkauf in Spanien hat viele Gesichter und der professionelle Immobilienkäufer lässt sich durch unsere Anwalts- und Steuerberaterkanzlei in Spanien beim Immobilienkauf betreuen.
Der Grund ist, dass ca 80% aller Immobilienkäufe problematisch sind. Nur mit Fachkenntnis können die Probleme gelöst werden, bzw frühzeitig zu einem Abbruch des Immobilienkaufes führen, aufgrund rechtlicher Mängel.
Stufe 1:
Man hat eine Immobilie gefunden und unsere Kanzlei wird beauftragt.
Wir werden die Kontrollunterlagen vom Verkäufer/Makler anfordern und Ihre NIE Nummer (spanische Steuernummer) einholen.
Praxisproblem:
Der Makler hat keine Unterlagen oder gibt diese nicht heraus, bevor eine Reservierungsgebühr bezahlt wird. Obgleich dies rechtswidrig ist, und gegen Art.31 LviV verstösst, gibt es auch hierfür Lösungen, wie die Erstellung von Spezialklauseln, so dass die Reservierungsgebühr bei Rechtsmängel zurückgezahlt werden muss, o.a.
Stufe 2:
Die Vorkontrolle verlief positiv und der Makler sendet Ihnen Formularvertrag. Oftmals erfüllen diese Verträge nicht die Verbraucherschutzvorschriften und sind nur auf spanisch.
Wir erstellen dann einen zweisprachigen privaten Immobilienvorkaufvertrag, zum Schutze des Immobilienkäufers.
Merke:
Nach der juristischen Vorkontrolle ist die private Vertragserstellung der wichtigste Aspekt bei einem spanischen Immobilienkauf, da in diesem privaten Vertrag alle Vereinbarungen verbindlich vereinbart werden, wogegen im notariellen Kaufvertrag nur die wesentlichen 3 Vertragsaspekte benannt werden.
Stufe 3:
Notartermin – Vorbereitung der notariellen Kaufurkunde mit deutscher Zusammenfassung
Merke:
Oft wird übersehen: Der elektronische Grundbuchauszug, den der Notar vom Grundbuch anfordert, hat keinen öffentlichen Glauben und Sie können sich darauf nicht alleine verlassen.
Der Notar weisst in der notariellen Kaufurkunde sogar daraufhin, was aber oftmals überlesen, bzw nicht verstanden wird. Wir prüfen das Grundbuch mehrmals und bei Zweifelsfragen wird eine sogenannte Certificacion – Ausgefertigter Grundbuchauszug beantragt, den dieser hat öffentlichen Glauben.
Beim Notartermin erfolgt die vollständige Kaufpreiszahlung und es wird Besitz + Eigentum übertragen.
Stufe 4:
Steuerliche Abwicklung der Kaufurkunde durch unsere Kanzlei mit Steuervertretung in Spanien. Selbst hier treten Fehler auf.
Beispiel: Ein Neukauf löst keine Grunderwerbssteuer, sondern Umsatzsteuer und Dokumentensteuer aus.
Stufe 5:
Ummeldungen der Versorger durch unsere Kanzlei
Stufe 6:
Grundbucheintragung ohne Überraschungen. Überraschungen in der Praxis sind häufig, von der falschen Namenseintragung bis hin zu fehlender Löschung von Lasten, die schon getilgt sind (Beispiel: Hypothek)
Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit in Spanien Ihre Immobilie, sei es gebraucht oder neu, Ihr Baugrundstück, oder Ihr Agrarland (rustico) erwerben.
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