0034 - 971 576 689 // 0034 - 922 788 881 // Deutschland 07542 - 937 982 info@meinrechtinspanien.de

Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge

Mein recht in spanien

Immobilienkauf Spanien

Immobilienerwerb mit deutscher GbR

(Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

 

Stand: 30.11.2022

 

Kann eine deutsche GbR eine Immobilie in Spanien erwerben?

 

Ja, eine deutsche GbR kann eine Immobilie in Spanien erwerben, Voraussetzung hierfür ist, dass:

  • die Gründung in Deutschland belegt werden kann und
  • die GbR eine spanische Steuernummer innehat     

Zu beachten ist, dass in Spanien die sogenannte sociedad civil (mit der deutschen GBR vergleichbar) nur mit einem gewerblichen Zweck als juristische Person anerkannt wird und damit eine eigene Steuernummer hat.

Folglich kann eine vermögensverwaltende GbR in Spanien keine Steuernummer erlangen und die Immobilie wird durch die Gesellschafter als Miteigentümer erworben.

Die Alternative hierzu wäre, dass die Gesellschafter eine spanische GmbH (SL) gründen und damit die Immobilie in Spanien erwerben.

Die steuerlichen Vor- und Nachteile in der Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer müssen im Einzelfall im Rahmen einer steuerlichen Beratung abgewogen werden.

Voraussetzungen für die GbR Gründung in Deutschland

  • Mind. 2 Gründer
  • Maximaler Umsatz i.H.v. 250.000€
  • Gesellschaftervertag
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
    • Erhalt der Steuernummer
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (sofern Mitarbeiter eingestellt werden sollen)
  • Anmeldung bei der IHK (bei Handwerkern: HWK)
  • Anmeldung bei der zugehörigen Berufsgenossenschaft Kein Mindestkapital
  • Keine Eintragung ins Handelsregister
  • Keinen vom Notar zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag

Abgrenzung vermögensverwaltende GbR

Eine vermögensverwaltende GbR ist eine Personengesellschaft, die im Bereich der Überschusseinkünfte tätig ist.

Das bedeutet, dass die GbR keinen wirtschaftlichen Gewerbebetrieb i.S.d. § 14 AO betreibt.

Eine Tätigkeit ist i.d.R. dann vermögensverwaltender Natur, wenn beispielsweise Kapitalvermögen angelegt oder unbewegliches Vermögen – also Immobilien – vermietet oder verpachtet werden (§ 14 AO). .

Eine vermögensverwaltende GbR ist so lange eine vermögensverwaltende GbR, bis sie ihre Einkünfte durch land-/forstwirtschaftliche oder gewerbliche/freiberufliche Tätigkeiten erzielt.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Immobilienkauf in Spanien mit einer deutschen GbR: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 3 abgegebenen Stimmen

Loading...


Schreiben Sie uns

    C/La Morada 2

    C.C.Parque Santiago VI

    38 650 Los Cristianos - Teneriffa

    0034 - 922 788 881

     

    Carrer Mariscs 9A

    07639 Son Bielò - Llucmajor

    Mallorca

    0034 - 971 576 689

     

    Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim