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Mein recht in spanienImmobilienkauf in Spanien
Horizontalteilung
Kauf ländliches Grundstück und Teilungserklärung
Hintergrundwissen zum spanischen Immobilienrecht mit Fachkompetenz beim Immobilienkauf in Spanien, auch in schwierigen rechtlichen Konstellationen und in Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten zum spanischen Immobilienrecht.
Alternativen zur spanischen SL (GmbH) beim Kauf eines Grundstücks in Spanien durch mehrere Eigentümer
Die Horizontalteilung ist bekannt aus dem Wohnungseigentumsrecht, in Deutschland WEG Gesetz genannt und in Spanien Ley de Propiedad Horizontal (LPH).
Wenig bekannt ist die sogenannte tatsächliche Horizontalteilung. Man findet diese beim Kauf einer Eigentumswohnung in Spanien wenn die Dachterrasse nicht dem Wohnungseigentümer sondern der WEG Gemeinschaft gehört.
Beispiel
Sie kaufen eine Finca rústica auf Mallorca oder Teneriffa, oder auch in Andalusien, die als Ganzes mit mehreren Gebäuden bebaut ist, aber aufgrund des Agrarcharakters nicht in einzelne Grundbuch Liegenschaften aufgeteilt werden kann, obgleich Sie nicht alleine kaufen und die 3 Käufer jeder sein eigenes Gebäude erwerben möchte.
Dann ist die Horizontalteilung vertraglich zwischen den Käufern möglich, und im Grundbuch wird jedes Gebäude getrennt eingetragen, ohne dass es einer Genehmigung der Gemeinde bedarf.
Rechtliche Voraussetzungen:
- Grundstück mit verschiedenen getrennten Bauwerken, die einer genauen Beschreibung durch unseren Haus-Architekten bedürfen.
- Verschiedene Eigentümer.
- Gemeinschaftsflächen sind vorhanden (Pool, Wege, Garten etc)
- Einstimmigkeit der Eigentümer über die Erstellung eines Vertrages der Gebäudetrennung, Quotenteilung der Gemeinschaftsflächen und bei einer Terrassen Sondernutzung.
- Erstellung einer Satzung.
- Steuerliche Erklärung der Teilung – AJD: Dokumentensteuer 0.75%-1.5% vom Wert des Gebäudes.
- Beurkundung
- Grundbucheintragung
- Katasteränderung
Das Legalium Team und RA D.Luickhardt, mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, berät und sorgt für die vollständige Kaufabwicklung Ihres Grundstücks oder Immobilie mit Terrasse in Spanien, als auch Erstellung der horizontalen Teilungsurkunde mit Architektenservice und Eintragung im Grundbuch.
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