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Mein recht in spanienKatasterwert – Grundsteuer Spanien
Impuesto sobre bienes inmuebles – IBI
Aktuell Erhöhung Grundsteuer
Das neue Königliche Dekret (Real Decreto de Ley) bringt eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer (IBI) von bis zu 50% für Immobilien, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind (Zweitwohnung).
Insbesondere stellt das Dekret (seit 6. März geltend) fest, dass „die Gemeinden eine Erhöhung von bis zu 50% verlangen können“ und legt fest, dass innerhalb dieser Grenze „ein einziger Aufschlag oder mehre in Abhängigkeit von der Dauer der Nutzung der Immobilie per Steuerverordnung festgelegt werden können.“
Die Regierung überlässt die Entscheidung über die Festsetzung der Erhöhung der Autonomen Regionen (Comunidad Autónoma) und den Gemeinden.
Es sind dann insbesondere die Gemeinden, die über die Definition „nicht dauernd genutzte Immobilie“ entscheiden sollen.
Als Grundlage für die Bestimmung können beispielsweise die Rechnungen für Strom, Wasser oder Gas gelten.
Hinweis
Wir bitten Sie, Ihren Kontostand zu überprüfen, damit eventuelle Aufschläge gedeckt sind, wenn sie auf Ihrem Konto belastet werden.
Wichtig zu Wissen:
Der spanische Katasterwert einer spanischen Immobilie (valor catastral) ist ein wichtiger Wertfaktoren in verschiedensten Bereichen:
Spanische Grundsteuerberechnung, Immobilienkauf, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuerberechnung in Spanien, Steuererklärung für Nichtsteuerresidenten in Spanien, Abschreibung von Investitionsgüter, etc.
Wichtig:
Wenn Sie Ihre jährliche Steuererklärung im Modell 210 für nichtsteuerresidente Immobilieneigentümer in Spanien ausfüllen, dann nehmen Sie nicht die Base liquidable als Berechnungsgrundlage, sondern den Katasterwert.Der Unterschied dieser beiden Werte wird im folgenden Beispiel ersichtlich.Wir bieten Ihnen die Erstellung der Steuererklärung an.
Steuererklärung Nichtresidenten
Beachten Sie:
Bei einer Immobilie im Niessbrauch muss der Niessbrauchsberechtigte die Grundsteuer zahlen, nicht der Eigentümer des nackten Eigentums.
Beispiel für die Berechnung der spanischen Grundsteuer
Die spanische Grundsteuer auch IBI und Contribucion benannt wird aufgrund des Katasterwertes berechnet. Die Besteuerungsgrundlage bezieht sich Eigentum, Niessbrauch in Spanien, und sonstige dingliche Nutzungsrechte über spanische Liegenschaften.
Der Gemeinde wird der Katasterwert von der staatlichen Stelle (DGC) vorgegeben und die Gemeinde hat einen gesetzlichen Rahmen zur Anwendung und Einforderung der gemeindlichen Steuer. Die Gemeinde kann bei städtischen Wohnimmobilien in Spanien einen Steuersatz von 0,4 % bis 1.1 % anwenden.
Darauf sind von der Gemeinde wiederum gesetzlich vorgegebene Vergünstigungen anzuwenden, wie zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau bis zu 50% von der Steuerzahllast oder Bauträger ist zwischen 50-90% die Grundsteuer zu vergünstigen, soweit es sich um Immobilien im Bau handelt und diese Umlaufvermögen des spanischen Bauunternehmens darstellen.
Wird beispielsweise der Katasterwert vom Jahre 2003 von 30.000,00 EUR auf 42.000,00 EUR im Jahre 2004 erhöht, dann wird die Differenz jährlich mit einem absteigenden Reduktionsfakor belegt. Die Reduzierung erfolgt jährlich, jedoch kann der spanische Staat den Katasterwert jährlich erhöhen und damit wiederum für eine Erhöhung sorgen.
- 1.1.2004 Katasterwert: 42.000,00 EUR aber Base liquidable 2004: 42840-10800 = 32040,00 EUR
- 1.1.2005 Katasterwert: 43696,80 EUR Base liquidable 2004: 43696,80-9600 = 34096,80 EUR
- 1.1.2006 Base liquidable 36170,74 EUR
- 1.1.2007 Base liquidable 38262,15 EUR
- 1.1.2008 Base liquidable 40371,39 EUR
- 1.1.2009 Base liquidable 42498,82 EUR
- 1.1.2010 Base liquidable 47298,82 *1,01 = 47771,81-12000*0,3=44171,81 EUR
- 1.1.2011 Base liquidable 48727,25 – 12000 *0,2 = 46327,25 EUR
- 1.1.2012 Base liquidable 48501,80 EUR
- 1.1.2013 Base liquidable 49471,83 EUR
Die Besteuerungsgrundlage für die Nichtresidentensteuer im Jahre 2018 ist der Katasterwert, multipliziert mit dem Faktor 1,1 oder 2%. Zu beachten ist, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage bei Immobilien mit einem Katasterwert, der innerhalb der letzten 10 Jahre angepasst wurde, mit 1,1% multipliziert und wenn die Revision länger zurückliegt, mit 2%. Im Einzelfall prüfen und erstellen wir Ihre Nichtresientensteuererklärung in Spanien.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, dann orientieren Sie sich nicht am Katasterwert, da dieser nichts mit dem Marktwert der spanischen Immobilie zu tun hat.Wichtig beim Immobilienkauf ist, dass der Verkäufer alle bisherigen Grundsteuern bezahlt hat, und im spanischen Immobilienkaufvertrag deutlich vereinbart wird, wer die Grundsteuer im Erwerbsjahr trägt, da die Grundsteuer stets zum 1.1. eines Jahres fällig wird, aber die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt.
Nach dem Immobilienkauf hat unverzüglich die Umschreibung im Kataster zu erfolgen, ein Service der in unserem LEISTUNGSPAKET VOLLABWICKLUNG IMMOBILIENKAUF enthalten ist.
Wir bieten unseren Service auf Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, Madrid, Malaga, Torrox, Tarragona, Lloret de Mar, Mallorca und Ibiza an.
Bei einer Erbschaft einer spanischen Immobilie und der Berechnung der entsprechenden Erbschaftssteuer ist der Katasterwert ein Richtwert, der mit Hilfe von Multiplikationsfaktoren zum steuerlichen relevanten Berechnungswert der Erbschaftssteuer führt. Es ist aber nicht korrekt, diesen Wert direkt als Erbschaftwert zu übernehmen.
Rechtsmittel: Gegen die Festsetzung des Katasterwertes, falsche Berechnungen der Grundsteuer und unberechtigte Verzugskosten sind Rechtsmittel statthaft. Wir bitten darum, zugestellte Bescheide sofort in unserer Kanzlei vorzulegen, um in der Frist Ihr Rechtsschutzmittel einlegen zu können.
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