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Mein recht in spanienFirmengründung Spanien – Schritt für Schritt
Wir gründen für Sie eine spanische SL, ohne dass Sie anwesend sein müssen. Wir erhalten eine Vollmacht von Ihnen zur Gründung, die Sie beim Notar Ihres Vertrauens in Deutschland erstellen können.
Schritte der SL Gründung
- Sie teilen uns 5 Namensvarianten mit, wie die SL heissen soll. Wir fragen das Zentralhandelsregister ab
- Wir zahlen für Sie das Gründungskapital von 3.000 EUR bei unserer Hausbank, ein. Empfehlenswert: spanische Bank mit deutschem Webportal (bsp. Banca March).
- Wir besorgen die Steuernummern für Sie.
- Wir unterschreiben notariell die Gründung der SLSie müsssen uns benennen
- Geschäftsführer
- Gesellschafter und Anteilsverhältnisse, die mit der Einzahlung der 3.000 EUR und der entsprechenden Bankbescheinigung konform sein müssen.
- Sitz
- Gewerbliche Aktivität – Gesellschaftsgegenstand
- Schritt Eintragung im Handelsregister – Gründungsdauer Kanzlei: 1 Woche; Handelsregister ca. 3 Wochen. Sie können in 48 h nach der Gründung der SL in der Regel schon mit der SL arbeiten, sobald die Steuernummer der SL zugeteilt wurde.
- Unsere weiteren Leistungen Buchhaltung, Bilanzen, langfristige steuerliche Betreuuung, Lohnsachen, Arbeitsrecht, Einholung der elektronischen Unterschrift (gesetzlich vorgeschrieben)
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