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Mein recht in spanienErbschaftsteuer Spanien – Sonderfälle
Erbschaft Schwiegereltern Spanien – Deutschland
Stand: 08.03.2019
Während die Vererbung an Kinder und Ehegatten normalerweise erbschaftsteuerlich gemäss den deutschen und spanischen Erbschaftsteuervorschriften unbedenklich ist, gibt es zahlreiche Sonderfälle.
Beispiel
Der Ehemann verstirbt und danach dessen Eltern, zuletzt der Vater. Die Ehefrau erbt das Vermögen der Schwiegereltern in Deutschland und da die Ehefrau auf Teneriffa, alternativ Mallorca lebt, ist in diesen Regionen neben der deutschen Erbschaftsteuer auch die lokale regionale Erbschaftsteuer auf Teneriffa (bzw Mallorca) gemäss den regionalen Steuersätzen zu bezahlen.
Spanische Erbschaftsteuer
Steuerschuldner ist der Erbe und es gilt das Recht der Erbschaftsteuer der Region.
Wenn aber ein Teil der Erbschaft aus Deutschland kommt, dann knüpft das deutsche Erbschaftsteuerrecht auch an den letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers an.
Daraus folgt
Erbschaftsteuererklärung in Deutschland und dann Erbschaftsteuererklärung in Spanien unter Anrechnung der deutschen Erbschaftsteuer.
Nach dem Gerichtsurteil des obersten spanischen Zivilgerichts werden Schwiegereltern als „afines“ der Gruppe 3 zugeordnet, damit hat die Erbin nicht die hohen Steuervergünstigungen von 99,9% auf Teneriffa und 1% Erbschaftsteuer in Mallorca bis 700.000 Euro Wert, sondern die Erbin hat auf Teneriffa 9.300 Euro persönlichen Freibetrag und auf Mallorca nur 8.000 Euro.
Nach der aktuellen Rechtsprechung zum spanischen Erbrecht und zur Erbschaftsbesteuerung wird die Ehegattin nicht schlechter gestellt in der Erbschaftsteuer, wenn der Ehegatte vorverstirbt und sie schliesslich von dessen Eltern erbt.
Es gab bis zum Jahre 2016 die herrschende Meinung, dass der erbende Ehegatte nicht mehr verwandt sei, mit den Eltern des vorverstorbenen Ehegatten. Das oberste spanische Zivilgericht sah diese Ansicht, der Gleichstellung zwischen Tod und Auflösung der Ehe durch Scheidung nicht als rechtskonforme Rechtsauslegung.
Deutsche Erbschaftsteuer
In der deutschen Erbschaftsteuer hat die Erbin aufgrund der entfernten Verwandtschaft die Steuerklasse II und damit auch nur einen persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro
Steuerklasse II: Deutsche Erbschaftsteuer
- die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören,
- die Geschwister,
- die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
- die Stiefeltern,
- die Schwiegerkinder,
- die Schwiegereltern,
- der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
Steuerklasse III:
- alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen
Wert des stpfl. Erwerbs durch Erbschaft
Vomhundertsatz | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
Über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 |
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