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Mein recht in spanienVerkauf Immobilie Spanien
Doppelverkauf – Schadensersatz
Mit dem Urteil des obersten spanischen Zivilgerichts vom 28.05.2019 wird uns vor Augen gefueührt, wie einfach ein Doppelverkauf einer spanischen Immobilie erfolgen kann und der Immobilienkäufer dies nicht bemerkt.
In Deutschland wäre dies nicht möglich. Ein Immobilienkaufgeschäft ist nur dann wirksamt, wenn es notariell beurkundet wird und die Auflassung – sprich Grundbucheintragung- zum Eigentumserwerb führt, so aber nicht in Spanien.
In Spanien kann eine Immobilie in einem privaten Kaufvertrag verkauft werden. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Besitzübergabe (Schlüsselübergabe). Wenn eine Immobilie in notarieller Kaufurkunde verkauft wird, dann erwirbt der Immobilienkäufer mit Unterschrift der notariellen Kaufurkunde die Immobilie.
Fall aus der Praxis
In dem oben zitierten Urteil hat der Verkäufer der Immobilie einen Grundstücksteil abgetrennt und in privater Kaufurkunde verkauf. Kurz darauf hat er nochmals das gesamte Grundstück an eine andere Person verkauft.
Der zweite Immobilienkäufer wusste nicht von dem ersten Teilverkauf. Er konnte dies auch nicht wissen, da im Grundbuch nur die gesamte Immobilie – Grundstück eingetragen war.
Im vorliegenden Falle hat der zweite Immobilienkäufer recht bekommen, da er zuerst im Grundbuch als neuer Eigentümer des Grundstücks eingetragen wurde.
Der erste Käufer musste damit den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
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