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Mein recht in spanienImmobilienkauf Neubau Spanien
10 Jahre Baumangelversicherung
Bei jedem Neubauprojekt, sei es auf Mallorca, Valencia oder Teneriffa, ist die 10 Jahres Bauversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Bauversicherung nicht bestünde, dann besteht nur eine vertragliche Haftung des Bauunternehmers von 5 Jahren. Wenn dieser insolvent ist, gehen die Ansprüche verloren.
Deshalb gibt es die Bauversicherung, die stets einen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer ermöglicht und zwar nicht nur für den ersten Immobilienkäufer, sondern auch für die weiteren Immobilienkäufer. Damit wird auch der erste Immobilienkäufer beim Wiederverkauf aus der Haftung für Baumängel entlastet.
Bei einem Immobilienkauf in Spanien, insbesondere bei einem Neubau, gibt es verschiedene Aspekte, die es nicht bei einem Immobilienkauf aus zweiter Hand gibt und deren Wichtigkeit nicht zu unterschätzen ist.
Es handelt sich um die 10 Jahres Bauversicherung.
Oftmals wird die Bauversicherung nicht vom Bauträger abgeschlossen bzw. nicht vorgezeigt, da die Versicherungswerte niedrig sind, bzw das Abschlussdatum der Baufertigstellung ersichtlich ist.
Aber gerade diese Versicherungspolice ist wichtig für den Immobilienkäufer, da bei Baumängeln und Insolvenz des Bauunternehmens stets die Versicherung den Schadensersatz für die Baumängelbeseitigung bezahlen muss.
Die Versicherungspolice ist wie folgt aufgebaut
- Versicherungsdaten: Versicherungsnehmer = Bauunternehmen oder Generalunternehmer (sogenannter promotor)
- Adresse des Neubaus, Katasterreferenz, Baubeginn, Baufertigstellung (Laufzeitbeginn der 10 Jahresbauversicherung); Namen des Bauunternehmens; Nutzung des Bauwerks (Wohnnutzung=vivienda)
- Anzahl der Wohneinheiten, Hoehe des Gebäudes, Dachkonstruktion, Unterkellerung
- Bauwert = Versicherungswert (dringendst zu kontrollieren)
- Geotechnisches Gutachten
- Bautechnische Risiken
- Technisches Institut der laufenden Kontrolle der Bauqualitaet
- Versicherungsumfang: Strukturelle Mängel (100% versichert), ebenso die Erschliessungsbauarbeiten zu 100%; Abriss und Entsorgung des Schutts (10% der Kosten versichert)
TIPP:
Die Versicherungspolice muss vollständig vom Bauunternehmen bezahlt werden, und bezahlt sein, sonst ist die Versicherungspolice unwirksam.
Es wird stets empfohlen, dass auch gegen Isolierungsmängel eine Zusatzversicherung von 3 Jahren abgeschlossen ist, um Wasserschaeden, Feuchtigkeitsschaden auch versichert zu haben.
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