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Mein recht in spanienBaugenehmigung verhindert Abriss
Vewaltungsrecht, Küstenschutzgesetz
Mehr Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien
Stand: 21.02.2024
Mit dem aktuellen Urteil vom Januar 2024 hat das oberste spanische Verwaltungsgericht eine wesentliche Entscheidung getroffen, die den Vertrauensschutz auf eine Baugenehmigung und Bestandsschutz für bestehende Immobilie gewährt.
Der vorliegende Fall galt einer Baugenehmigung aus dem Jahre 1992 in Vigo, Galicien, und gemäss dieser Baugenehmigung wurde die Immobilie im Küstenschutzgebiet, in der sogenannten zona de servidumbre de proteccion, erbaut. Im Jahre 2007 erging von der Küstenschutzbehörde der Bussgeldbescheid und die Abrissverfuegung. Dieses Verfahren wurden nicht betrieben und verjährten.
Dann nahm die Behörde die Sache im Jahre 2016 erneut auf, mit erneuter Abrissverfügung im Jahre 2017.
Die Rechtsmittel wurden gewonnen, jedoch legte die Verwaltung wiederholte Rechtsmittel ein, so dass die Sache zum obersten Gerichtshof kam.
Hier wurde mehrmals wiederholt, dass die baurechtliche Hoheit im Gemeindegebiet, die Gemeinde hat. Soweit die Baugenehmigung eingehalten wird und die Gemeinde die Baugenehmigung nicht annuliert, hat diese Bestand und damit das Gebäude auch Bestandsschutz für die Zukunft.
In der gerichtlichen Revisionsinstanz endete der Rechtsstreit, da eine offene Rechtsfrage geklärt werden musste, nämlich ob die Küstenschutzbehörde oder Behörde zur Kontrolle des Landschaftsschutzes zunächst die Baugenehmigung gerichtlich anfechten müssen, oder direkt den Abriss verfügen dürfen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist die gerichtliche Entscheidung wesentlich für jede Verteidigung gegen eine Abrissverfügung im Küstenschutzgebiet und bei jedem Immobilienkauf muss im Vorfeld, vor Unterschrift des Reservierungsvertrages, geprüft werden, ob ein Bestandsschutz für die Immobilie besteht.
Im Zweifelsfall muss die Baugenehmigung verlangt werden und geprüft werden, ob das Gebäude zu 100% gemäss der Baugenehmigung erstellt wurde. Dann besteht mit dem aktuellen Urteil Rechtssicherheit und Bestandsschutz bei Ihrem Immobilienkauf in Spanien.
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