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Mein recht in spanienSchadensersatz nach einem Arbeitsunfall
Deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einem Arbeitsunfall in Spanien.
Wir beraten den Arbeitnehmer, prozessrechtliche Geltendmachung vor spanischen Gerichten und verteidigen Unternehmen in Spanien.
Arbeitsunfälle sind in der Regel Folge nicht eingehaltener Sicherheitsbestimmungen. Die Einhaltung dieser, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen in Spanien verpflichtenden Bestimmungen, liegt in der Verantwortung des Unternehmers.
Dieser muss die zur Einhaltung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen und seine Angestellten dazu verpflichten sie zu erfüllen. Ansonsten haftet der Unternehmer fuer den Schadensersatz aus Arbeitsunfall in Spanien.
Die spanischen Gerichte folgen dem Grundsatz, dass der spanische Unternehmer die maximale Sorgfalt im Arbeitnehmerschutz aufzubringen hat.
Beispielhaft das Urteil vom obersten Gerichtshof in Galizien (Spanien) (TS Galicia 21.12.2011).
Hier wurde das Unternehmen in Galizien verurteilt den gesamten Schaden des LKW Fahrers zu bezahlen, den er durch den Arbeitsunfall erlitten hat, da die vorderen Reifen des LKWs des Fuhrunternehmens abgefahren waren und hauptursächlich für den Unfall waren.
Zur Schadensersatzhöhe bei Arbeitsunfällen in
Spanien ist wesentlich
- es wird auf die Bemessungsgrundlage der Schadensersatztabelle bei Strassenverkehrsunfällen zurückgegriffen
- jeder Schadensposten muss konkret und separat aufgeführt werden
- jeder Schadensposten muss belegt und nachgewiesen werden, mit den wenigen Ausnahmen im Schmerzensgeldbereich
- auseinanderzuhalten sind körperliche – und Sachschäden
- Schmerzensgeld
- Entgangener Gewinn
Im vorliegenden Fall, musste dem LKW Fahrer durch den Arbeitsunfall verursacht, das linke Bein amputiert werden, und aufgrund des Alters von 31 Jahren, was zu einem Schadensersatzbetrag von 106.326,55 EUR aufgrund der Schadensersatztabelle führt.
Zur Statistik und Häufigkeit von Arbeitsunfällen in Spanien:
Spanien ist trauriger Weise europaweit die Nummer eins in Arbeitsunfällen mit Todesfolge. Die Quote der Arbeitsunfälle in Spanien beläuft sich auf 5,8 Todesfälle pro 100.000 Arbeiter, mehr als 30% über europäischem Durchschnitt.
Auch wenn laut den Statistiken der Arbeitsunfälle die Zahl der Krankschreibungen in Folge eines Arbeitsunfalls rückläufig scheint (223.064 Krankschreibungen im 1. Quartal 2008 gegenüber 246.915 in der gleichen Zeitspanne 2007), ist dies bei Arbeitsunfällen mit Todesfolge nicht der Fall. Hier ist die Zahl mit 227 in beiden Jahren konstant, laut Angaben des Arbeitsministeriums. Andalusien ist die Provinz mit der grössten Zahl an Arbeitsunfällen mit Todesfolge, mit 48 Toten bereits in diesem Jahr, gefolgt von Katalonien (Barcelona) (26), der Provinz Valencia, Galizien (23) und Madrid (20).
Das Baugewerbe, dicht gefolgt vom Transportverkehr über Land, sind die Sektoren mit der höchsten Anzahl an Unfällen und Todesopfern durch Arbeitsunfälle. Laut den Gewerkschaften sind die meisten Arbeitsunfälle Folge von Stürzen aus signifikanten Höhen, wegen fehlendem Schutz bei Aufzugschächten, Maurer- und Dacharbeiten.
Arbeitsunfälle mit Todesfolge bedeuten eine spezielle Problematik auf juristischer Ebene, da sie auf verschiedenen Ebenen verhandelt werden können. Schadensersatz im Strafverfahren einzufordern, bietet sich bei Todesfällen eher als der zivilrechtliche Weg an.
Wir als deutsch-spanische Rechtsanwälte, bieten Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder beraten auch das Unternehmen zur Verteidigung gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen aus einem Arbeitsunfall in Spanien.
Kontaktieren Sie uns, und einer unserer spezialisierten Anwälte im spanischen Arbeitsrecht und Schadensersatzrecht wird Sie gerne und ausführlich in deutscher Sprache beraten. Wir bieten langjährige Erfahrung in Verfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Arbeitsunfällen.
Schadensersatztabelle Verkehrsunfall
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