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Mein recht in spanienImmobilienerwerb Spanien
Neukauf oder Neubau in Spanien im Jahre 2024
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Immobilie in Spanien zu erwerben, und im Jahre 2024 ist es wirtschaftlich interessant:
- Eine fertiggestellte Neubauimmobilie zu kaufen
- Oder eine geplante Neubauimmobilie zu kaufen
- Oder eine noch im Bau befindliche Immobilie vom Bauträger zu erwerben
- Oder schliesslich ein Baugrundstück zu erwerben und selbst zu bauen
Die Varianten 1-3 haben allesamt gemein, dass der Bauträger der Verkäufer der Immobilie ist und für eine ausreichende Baumängelversicherung (LOE) zu sorgen hat.
Diese Versicherung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Baufertigstellung.
WICHTIG:
Bauversicherung muss schon bei Baubeginn abgeschlossen sein, folglich ist in jedem Kaufvertrag diese zu erwähnen.
Bei der Variante 4. kaufen Sie selbst ein Baugrundstück und bauen selbst, folglich werden Sie selbst der Bauträger und damit verpflichtet, die 10 Jahres Bauversicherung abzuschliessen.
Wenn dies versäumt wird, dann ist ein Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung rechtlich nicht möglich, es sei denn, der Käufer verzichtet auf die Garantie, was seltenst der Fall ist, bzw mit einer Kaufpreisminderung einhergeht.
TIPP für Selbstbauer:
Man kann den Bauunternehmer im Bauausführungsvertrag verpflichten, dass dieser die 10 Jahre Bauversicherung abschliesst, zzgl einer Versicherung des Bauunternehmers, welche alle Schäden durch Schlechterfüllung (5 Jahre) abdeckt.
Damit ist der Selbstbauer doppelt abgesichert und hat sich Mühe gespart, selbst die Versicherungsabschlüsse vornehmen zu müssen.
Bauversicherung in Spanien
Inhalte einer Bauversicherung nach spanischem Recht
- Erstes Jahr nach Fertigstellung sind alle Schäden versichert (TIPP Ausreichende Deckungssumme ist zu prüfen)
- Bis zum 3. Jahr nach Fertigstellung – es sind alle Schäden versichert, die die Bewohnbarkeit beeinflussen
- Bis zum 10. Jahr nach Fertigstellung – es sind ruinöse Baumängel versichert, die schliesslich zum Einsturz des Gebäudes führen würden. (tragende Bauteile, Fundament)
TIPP:
Die Bauversicherung (LOE) hat den grossen Vorteil, dass der geschädigte Immobilienkäufer nicht den Schaden nachweisen muss, sondern es wird eine objektive Haftpflicht von Architekt, Bauunternehmer und Bauträger vermutet.
Schliesslich muss die Versicherung zahlen und bei Nichtzahlung kann ein Gerichtsprozess eingeleitet werden, der einfachst zu führen ist, und in der Regel mit Erfolg beschieden, da kein Beweis für die Schadensverursachung geführt werden muss.
Anders wäre es, wenn die Bauversicherung nicht abgeschlossen wäre.
TIPP:
Aus diesem Grunde, unterschreiben Sie keinen Immobilienkaufvertrag, nicht einmal die Reservierung, wenn der Bauträger des Neubaus nicht die Bauversicherung nachweisen kann.
Nutzen Sie unseren Service der Immobilienkauf Vollbetreuung in Spanien, als auch vollständige rechtliche Betreuung des gesamten Bauprozesses bei Selbstbau, vom Architektenvertrag, Bauausführungsvertrag bis hin zum Grundbucheintrag der Neubauerklaerung der fertiggestellten Immobilie.
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