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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien
Immobilienerwerb mit deutscher GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Stand: 30.11.2022
Kann eine deutsche GbR eine Immobilie in Spanien erwerben?
Ja, eine deutsche GbR kann eine Immobilie in Spanien erwerben, Voraussetzung hierfür ist, dass:
- die Gründung in Deutschland belegt werden kann und
- die GbR eine spanische Steuernummer innehat
Zu beachten ist, dass in Spanien die sogenannte sociedad civil (mit der deutschen GBR vergleichbar) nur mit einem gewerblichen Zweck als juristische Person anerkannt wird und damit eine eigene Steuernummer hat.
Folglich kann eine vermögensverwaltende GbR in Spanien keine Steuernummer erlangen und die Immobilie wird durch die Gesellschafter als Miteigentümer erworben.
Die Alternative hierzu wäre, dass die Gesellschafter eine spanische GmbH (SL) gründen und damit die Immobilie in Spanien erwerben.
Die steuerlichen Vor- und Nachteile in der Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer müssen im Einzelfall im Rahmen einer steuerlichen Beratung abgewogen werden.
Voraussetzungen für die GbR Gründung in Deutschland
- Mind. 2 Gründer
- Maximaler Umsatz i.H.v. 250.000€
- Gesellschaftervertag
- Anmeldung beim Gewerbeamt
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
- Erhalt der Steuernummer
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (sofern Mitarbeiter eingestellt werden sollen)
- Anmeldung bei der IHK (bei Handwerkern: HWK)
- Anmeldung bei der zugehörigen Berufsgenossenschaft Kein Mindestkapital
- Keine Eintragung ins Handelsregister
- Keinen vom Notar zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag
Abgrenzung vermögensverwaltende GbR
Eine vermögensverwaltende GbR ist eine Personengesellschaft, die im Bereich der Überschusseinkünfte tätig ist.
Das bedeutet, dass die GbR keinen wirtschaftlichen Gewerbebetrieb i.S.d. § 14 AO betreibt.
Eine Tätigkeit ist i.d.R. dann vermögensverwaltender Natur, wenn beispielsweise Kapitalvermögen angelegt oder unbewegliches Vermögen – also Immobilien – vermietet oder verpachtet werden (§ 14 AO). .
Eine vermögensverwaltende GbR ist so lange eine vermögensverwaltende GbR, bis sie ihre Einkünfte durch land-/forstwirtschaftliche oder gewerbliche/freiberufliche Tätigkeiten erzielt.
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