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Mein recht in spanienWohnungseigentumsgesetz Spanien
Ley de Vivienda – neues spanisches Wohnungsgesetz
Am 26.05.2023 trat das neue Wohnungsgesetz in ganz Spanien in Kraft.
Positiv ist, dass bei jeder Vermietung, der Vermieter die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorlegen muss und der Mieter, der über einen Makler die Wohnimmobilie gefunden hat, über die Identität des Eigentümers unterrichtet werden muss.
Hiermit wird endlich der Missbrauch verhindert, dass Makler ohne Kenntnis des Eigentümers Mietverträge mit Mietern abschliessen und Mieten verlangen, die möglicherweise der Eigentümer der Immobilie nicht kennt.
TIPP Immobilienkauf Spanien:
Artikel.31 LV:
Auch ein Immobilienkäufer hat nunmehr einen Anspruch vom Makler die Daten des Eigentümers zu verlangen, bevor eine Anzahlung geleistet wird. Damit wird die bisherige ungerechtfertigte Entschuldigung der Makler, keine Daten wegen dem Datenschutz herauszugeben, bis hin zur Verweigerung der Herausgabe des Grundbuchauszuges, ab sofort als rechtswidriges Verhalten eingestuft, was zu begrüssen ist und zur Transparenz bei einem Immobilienkauf in Spanien beiträgt. Der Artikel 31 verlangt
- Identifizierung des Verkäufers
- wirschaftliche Konditionen des Immobilienkaufes
- Herausgabe der Bewohnbarkeitsbescheinigung + Nachweis der Wohnfläche + Alter des Gebäudes + Energiepass etc
- Herausgabe des Grundbuchauszuges + Katasterreferenz
- Kundgabe ob ein Sozialwohnungsschutz vorliegt VPO (Vorkaufsrechte)
Nachteilig ist der steuerliche Aspekt, dass jetzt bei dauerhafter Vermietung der Vermieter nicht mehr 60% steuerfrei in der Einkommensteuer hat, sondern nur noch 50%. Zudem muss der Vermieter die Maklerkosten zahlen.
Im übrigen sonstige Inhalte:
- Mieterhöhungsbeschränkungen
- Mietpreisregulierungen in Ballungszentren (zonas tensionadas)
- IBI Strafaufschlag von 50% für leerstehende Wohnungen, für alle Eigentümer mit mehr als 4 Immobilien und der Leerstand mehr als 2 Jahre andauert
Räumungsklage:
Die Räumungsklagen werden weiter verzögert, Prozesse können bis zu 2 Jahren verzögert werden. Insbesondere Wohnungseigentümer mit mehr als 5 Immobilien, werden als „gran tenedor“ bezeichnet, und müssen vor jedem Räumungsverfahren ein Schlichtungsverfahren vorschalten.
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