Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge
Mein recht in spanienSchenkung in Spanien
Schenkung einer Ferienimmobilie in Spanien
Optimierung und Reduzierung der Schenkungssteuer
Diese Information, gilt für Nichtsteuerresidenten in Spanien. Schenker und Beschenkter leben außerhalb Spaniens (Schweiz, Deutschland, Österreich). Die Immobilie als Schenkungsgegenstand ist in Spanien belegen.
Die Schenkung in Spanien ist eine Steuerfalle, wenn nicht ordentlich geplant, mit einer Kosten- und Steuersimulation und steuerlich berechnet und optimiert. Zudem gibt es in Spanien noch steuerrechtliche Unterschiede. Während in Mallorca jede Schenkung vom ersten Euro an besteuert wird, gibt es auf Teneriffa, Gran Canaria 99,9% Steuervergünstigung, oder in Madrid und Andalusien 99% bei Schenkungen von Eltern an Kindern.
Warum möchte ich eine Schenkung in Spanien durchführen?
In der Praxis häufig:
- Schenkungsfreibetrag
- Vermeidung Erbschaftssteuer Spanien
- Vermeidung Erbschaftsabwicklung Spanien
- Steuerplanung Umsiedlung nach Spanien etc.
Beispiel 1:
Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euro in Deutschland nutzen.
Merke:
Obgleich Schenker und Beschenkter in Deutschland leben, ist bei einer Immobilienschenkung mit einer Immobilie in Spanien, stets zunächst in Spanien die Schenkungssteuer zahlen und dann erst in Deutschland die Schenkungssteuer zu erklären. Es gilt nach Art.21 im deutschen Schenkungssteuerrecht, dass Anrechnungsprinzip, deckungsgleich mit der spanischen Regulierung in Art.23 Ley 29/1987
Beispiel 2:
Eltern möchten die Ferienimmobilie zwar noch nutzen, aber später keine Erbschaftssteuer in Spanien zahlen wollen.
TIPP:
Schenkung unter Niessbrauchsvorbehalt, mit lebenslangen Niessbrauchsrecht für die Eltern.
Beispiel 3:
Vor der Übersiedlung nach Spanien sollen noch Vermögensgüter auf das Kind übertragen werden, so dass das in Zukunft in Spanien lebende Kind, dort keine horrende Erbschaftssteuer zahlen muss. (Beispiel Region Valencia, Mallorca ab 700.000 Euro Erbschaften)
Welche Steuerarten gibt es bei einer Schenkung in Spanien?
- Spanische Schenkungssteuer
- Spanische Schenkungssteuer mit den regionalen Vergünstigungen
- Staatliche Gewinnsteuer (ganancia patrimonial)
- Gemeindliche Wertzuwachssteuer (sogenannge Plusvalía)
Spanische Schenkungssteuer – wie berechne ich die Steuer?
Besteuerungsgrundlage: Verkehrswert der Immobilie
TIPP: wir berechnen Ihnen den steuerlichen Verkehrswert, der günstiger als der Verkehrswert auf dem Markt ist und damit können Sie Schenkungssteuer sparen.
Persönliche Vergünstigung: keine
Steuertabelle staatlich für die spanische Schenkungssteuer
TIPP: es gibt regionale Besonderheiten, die wir steuergünstig für Sie nutzen
WICHTIG: persönlicher Steuerfaktor bei Kindern mit keinem Vermögen: Faktor 1
Besteuerungsgrundlage–bis EUR | Steuerzahllast–EUR | Restbetrag–bis EUR | Steuersatz–% | |
0,00 | 0,00 | 7.993,46 | 7,65 | |
7.993,46 | 611,50 | 7.987,45 | 8,50 | |
15.980,91 | 1.290,43 | 7.987,45 | 9,35 | |
23.968,36 | 2.037,26 | 7.987,45 | 10,20 | |
31.955,81 | 2.851,98 | 7.987,45 | 11,05 | |
39.943,26 | 3.734,59 | 7.987,45 | 11,90 | |
47.930,72 | 4.685,10 | 7.987,45 | 12,75 | |
55.918,17 | 5.703,50 | 7.987,45 | 13,60 | |
63.905,62 | 6.789,79 | 7.987,45 | 14,45 | |
71.893,07 | 7.943,98 | 7.987,45 | 15,30 | |
79.880,52 | 9.166,06 | 39.877,15 | 16,15 | |
119.757,67 | 15.606,22 | 39.877,16 | 18,70 | |
159.634,83 | 23.063,25 | 79.754,30 | 21,25 | |
239.389,13 | 40.011,04 | 159.388,41 | 25,50 | |
398.777,54 | 80.655,08 | 398.777,54 | 29,75 | |
797.555,08 | 199.291,40 | fotan | 34,00 |
Steuerliche Vergünstigung regional
- Mallorca: keinerlei Vergünstigung
- Madrid, Murcia, La Rioja 99%
- Teneriffa, Gran Canaria: 99,9% TIPP: Ab 200.000 Euro Schenkungswert ist eine Beratung zur Grenzwertbestimmung der Vergünstigung zu empfehlen
- Andalusien: Vergünstigung von 100% für Erben 1. Gruppe, Erbmasse bis 1.000.000 EUR
Neben der spanischen Schenkungssteuer, fallen bei jeder Schenkung an:
Staatliche Gewinnsteuer
Staatliche Gewinnsteuer wird oft vergessen und oftmals ist sie ein Entscheidungsfaktor, ob eine Schenkung durchgeführt wird.
Da die Schenkung in Spanien einer entgeltlichen Veräußerung gleichgesetzt wird, fällt die staatliche Gewinnsteuer bei jeder Schenkung an.
Die Berechnung ist komplex, insbesondere, wenn die Immobilie vor dem 31.12.1994 erworben wurde.
Wir berechnen die Gewinnsteuerbelastung bei einer Schenkung, die bei Nichtsteuerresidenten in Spanien mit 19% besteuert werden.
Früher war sogar die Schenkung unter Niessbrauchsvorbehalt noch steuerfrei, wenn Sie der Schenker eine auflösende Bedingung in die Schenkung aufgenommen hat, dass bei Undank die Schenkung unwirksam wird.
Dies seit der Entscheidung der DGT vom 23.1.2018 nicht mehr anwendbar.
Gemeindliche Wertzuwachssteuer
Neben der spanischen Schenkungssteuer fällt schließlich noch die gemeindliche Wertzuwachssteuer an, die auch als plusvalia bezeichnet wird.
Bei aller Polemik, über die Rechtswidrigkeit dieser Steuer, setzen die Gemeinden bei jeder Schenkung diese Schenkungssteuer an.
MERKE: Diese Steuer muss der Beschenkte und nicht der Schenker zahlen.Sie berechnet sich nach dem Bodensteigerungswert in der Gemeinde.
TIPP: Zur Berechnung, senden Sie uns Ihren letzten Katasterwert der Immobilie und wir berechnen diese gemeindliche Wertzuwachssteuer.
Zusammenfassung Schenkung Immobilie Spanien
Eine Schenkung in Spanien löst folgende Steuerlasten aus.
Für den Schenker:
Staatliche Gewinnsteuer
Für den Beschenkten:
Spanische Schenkungssteuer + Gemeindliche Wertzuwachssteuer.
Beachten Sie – colación:
Bei jeder Schenkung der spanischen Ferienimmobilie wird sich in der Schenkungsurkunde ein Vermerk zur Colación finden.
Was ist die colación?
Die colación ist die Anrechnungsverpflichtung einer Schenkung zu Lebzeiten, auf den Pflichtteil. Diese wird in Art.1035 CC, spanisches Zivilgesetzbuch geregelt.
Schließlich regelt der Begriff der colación, ob eine Schenkung zu Lebzeiten ein Voraus auf das Erbe darstellt oder nicht anrechenbar sein soll.
Im deutschen Erbrecht, findet sich die Regelung in Art.2315 BGB und der Pflichtteisergänzungsanspruch im Art.2325 BGB
Während im deutschen Erbrecht eine Anrechnung in einer Schenkung ausdrücklich angeordnet werden muss, gilt im spanischen Erbrecht genau das Umgekehrte, sie gilt automatisch und müsste ausgeschlossen, folglich oftmals zu finden, in einer spanischen Schenkungsurkunde, „no colacionable“.
Aber im deutschen Erbrecht und Pflichtteilsrecht wird die Schenkung 10 Jahre lang berücksichtigt, 10% weniger pro Jahr nach der Schenkung, wogegen im spanischen Erbrecht und Pflichtteilsrecht die Ergänzungsanrechnung sich im Pflichtteilsrecht niemals verliert.
Steueroptimierung und Reduzierung ist möglich und beginnt schon bei der Bewertung der Immobilie und der richtigen Anwendung der regionalen Schenkungssteuervergünstigungen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Schreiben Sie uns
C/La Morada 2
C.C.Parque Santiago VI
38 650 Los Cristianos - Teneriffa
0034 - 922 788 881
Carrer Mariscs 9A
07639 Son Bielò - Llucmajor
Mallorca
0034 - 971 576 689
Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim