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Mein recht in spanienScheidungsmediation Spanien
Scheidungsmediation Barcelona – verpflichtend
Das katalanische Bürgerliche Gesetzbuch und das katalanische Gesetz über Mediation werden geändert, um die Mediation bei der Lösung von Familienkonflikten zu fördern.
Mit Wirkung ab dem 04.11.2020 werden das Bürgerliche Gesetzbuch Kataloniens und das Gesetz 15/2009 über die Mediation geändert mit dem Ziel, die Mediation als alternatives Streitbeilegungssystem zu fördern, das insbesondere bei Familienstreitigkeiten empfohlen wird, und um zu vermeiden, dass der Mangel an Informationen und die Unkenntnis dieser Art der Streitbeilegung die Parteien und Fachleute dazu bringt, den Rechtsweg zu beschreiten.
Folgendes wird hervorgehoben:
- Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die Mediation verpflichtend ist, wenn sie vor der Ausübung von Rechtshandlungen ausdrücklich vereinbart worden ist.
- Es wird festgelegt, dass die Teilnahme an der vorhergehenden Sitzung obligatorisch ist und dass ein ungerechtfertigtes Nichterscheinen nicht der Vertraulichkeit unterliegt und der Justizbehörde mitgeteilt werden muss.
- In der Institution der Vormundschaft wird in Bezug auf die Reihenfolge, die bereits die vorherige Sitzung über die Mediation vorgesehen hat, der obligatorische Charakter festgelegt und ihr Zweck – den Wert, die Vorteile, die Grundsätze und die Merkmale der Mediation zu kennen – bestimmt.
- Auch im Hinblick auf die obligatorische Sitzung werden Änderungen im elterlichen Sorgerecht festgelegt, soweit es um Meinungsverschiedenheiten geht.
- Bezüglich der Auswirkungen der Ungültigerklärung der Ehe, der Scheidung und der gesetzlichen Trennung wird ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, dass die Regelungsvereinbarung Vereinbarungen über die Unterwerfung unter die Mediation und andere alternative Streitbeilegungsmechanismen enthält – obwohl die Parteien dies bereits im Elternschaftsplan vorsehen könnten, wird ein breiterer Bezug hergestellt, da dies für die Bewältigung anderer Streitigkeiten, die sich aus der Krise ergeben, nützlich ist.
Funktionen der Berufsverbände der Mediatoren:
Die Erfüllung der deontologischen und disziplinarischen Funktion in Bezug auf die Mitglieder der Berufsverbände, die die Mediation durchführen, wird gestärkt, indem die Funktion hinzugefügt wird, die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Kunden/Mandanten zu gewährleisten und die durch die jeweiligen Gesetze oder der Verhaltenskodizes auferlegte Mediation zu fördern und sich dieser zu unterwerfen.
Es wird die Verpflichtung der Berufsverbände unterstrichen, ihre Kunden/Mandanten über die Mediation und andere Formen der Streitbeilegung zu informieren und zu versuchen, etwaige Konflikte, die sie bei der Ausübung ihres Berufs mit ihren Kunden/Mandanten oder Kollegen oder mit anderen Personen haben, durch Mediation oder andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung zu lösen.
Der Zweck des Mediationszentrums für Privatrecht in Katalonien wird auf die Förderung und Verwaltung anderer alternativer Methoden der Konfliktlösung zusätzlich zur Mediation ausgedehnt.
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