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Mein recht in spanienNIE Nummer – spanische Steuernummer
Die NIE ist für jedes Rechtsgeschäft eines Nichtspaniers in Spanien erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Wir besorgen Ihnen die spanische NIE (NIF) im Zusammenhang mit einem Mandat in Erbschaftsabwicklung, Immobilienkaufabwicklung oder steuerlicher Betreuung in Spanien.
Bearbeitungszeit: 72h (werktags) nach Erhalt der originalen Vollmacht in unserer Kanzlei:
Legalium de Cano y Luickhardt SL
Calle la Morada 2, CC Santiago VI
38650 Los Cristianos – Teneriffa – Kanarische Inseln
Typische Anwendungsfälle sind:
- Immobilienkauf in Spanien
- Immobilienverkauf in Spanien
- Erbschaft in Spanien
- Erstellung Testament in Spanien
- Testamentsvollstreckung in Spanien
- Firmengründung in Spanien
- Arbeitnehmerbeschäftigung Spanien einer Einzelfirma ohne Betriebsstätte
- Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
- Einkommensteuererklärungen in Spanien
- Erstellung von Verträgen in Spanien, sei es Mietverträge, Handelskäufe etc
- Prozessführung in Spanien, sei es als Kläger in Spanien zur Einzahlung der Gerichtsgebühr oder Beklagter
- Zwangsvollstreckung in Spanien als Gläubiger
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C/La Morada 2
C.C.Parque Santiago VI
38 650 Los Cristianos - Teneriffa
0034 - 922 788 881
Carrer Mariscs 9A
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