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Mein recht in spanienMiteigentum in Spanien
Immobilienkauf – Miteigentum – Darlehen
In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass Ehegatten zu 50% eine Immobilie kaufen, oder zwei Lebenspartner, oder gar die Eltern zusammen mit den Kindern.
Dabei wird von einer Partei der volle Kaufpreis bezahlt und die andere Partei erwirbt Miteigentum an der spanischen Immobilie und zahlt jedoch keinen Kaufpreis.
Juristisch und steuerrechtlich könnte man von einer
Schenkung (Schenkungssteuer in Spanien)
Schuldanerkenntnis
oder
Darlehen
ausgehen
Die Schenkungssteuer ist zu zahlen, wo der Beschenkte seinen Wohnsitz hat.
Sollte der Beschenkte nicht in Spanien leben, sondern in Deutschland, dann ist eine Geldschenkung nicht in Spanien zu versteuern.
Aber wenn die Schenkung mit einer spanischen Immobilie verknüpft ist, dann kann die Besteuerungspflicht in der spanischen Region liegen.
Jede Region regelt die Schenkungssteuer separat.
Regionale Regelungen
Katalonien
In Barcelona, Katalonien (Sitges, Costa Brava, Tarragona) muss ein Kind, Ehegatte 5% Schenkungssteuer auf 200.000 EUR zahlen.
Kanarische Inseln
Auf Teneriffa, Gran Canaria, fiele nahezu keine Schenkungssteuer an, da das Kind eine Vergünstigung von 99,9% in der Schenkungssteuer hat.
Balearen
Auf Mallorca würde die Schenkung an ein Kind oder Ehegatten 31.620 EUR Steuern kosten.
Ungleich höher sind die Schenkungssteuerbeträge, wenn keine Verwandtschaft besteht, wie bei Lebensgefährten.
Da die Schenkung wie beschrieben zu einer Schenkungssteuerlast führen kann, kann über ein Schuldanerkenntnis oder Darlehen nachgedacht werden.
Das Darlehen hat die Verpflichtung, dass Zinsen gezahlt werden müssen und das Kapital zurückgezahlt werden muss.
Zu beachten ist, dass bei einem Darlehen ein zweisprachiger Darlehensvertrag, deutsch-spanisch, erstellt werden sollte und dieser muss bei der Finanzbehörde vorgelegt werden, und die Steuerfreiheit beantragt werden, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage nach Art.45 LITP befreit ist.
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