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Finca Kauf Spanien

RA D.Luickhardt, Ihr Rechtsanwalt für spanisches Immobilienrecht und die kompetente Immobilienkaufabwicklung in ganz Spanien

Der Finca Kauf ist im Jahre 2024 in Spanien weiterhin populär, da die Kaufpreise von Immobilien auf Bauland hohe Preissteigerungen in den letzten beiden Jahren erfuhren.

Beim Finca Kauf ist zu beachten, dass es sich in der Regel um Ackerland handelt, welches durch Sondervorschriften bebaubar sein kann. Im Einzelfall ist die Bebaubarkeit zu prüfen.

 

Beliebte Gebiete für den Finca Kauf sind

Mallorca – Felanitx
Teneriffa – Guia de Isora, Adeje, Icod de los Vinos
La Palma – Tijarafe, Los Llanos de Aridane, Fuencaliente
La Gomera – Valle Gran Rey
Fuerteventura – Costa Calma – Pajara
Gran Canaria – San Bartolome de Tirajana, Mogan
Almeria, Malaga, Conil de la Frontera (Andalusien ist bekannt für die Problematik des Finca Kaufes).

 

Beachten Sie

Zu beachten ist, dass im spanischen Immobilienrecht in dem Art.1523 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) ein Vorkaufsrecht für den Nachbarn geregelt ist, wenn das Ackerland, das verkauft wird, weniger als 10.000 qm Grundfläche hat.

Damit soll der Zersplitterung von Agrarflächen entgegengewirkt werden.

 

Wichtig

Dieses Vorkaufsrecht wird oftmals von Notaren und Rechtsanwälten übersehen und dies kann schwerwiegende Folgen haben.

Sie kaufen eine Finca auf Teneriffa in Icod de los Vinos und vereinbaren eine Ratenzahlung. Innerhalb von 9 Tagen nach der Grundbucheintragung von Ihnen, macht der Nachbar das Vorkaufsrecht geltend, und kann damit zu den gleichen Konditionen die Immobilie vor Ihnen erwerben.

 

Wann kommt das Vorkaufsrecht des Nachbarn zur Anwendung?

Man spricht von Ackerland, wenn es die Bezeichnung „rustico“ hat, und auch dann, wenn die tatsächliche Nutzung agrarisch ist.

Die Parzellengrösse muss unter 1 ha liegen.

Zu beachten ist, dass dieses Vorkaufsrecht nur bei Veräusserungsgeschäften und bei Erwerb durch eine Zwangsversteigerung zur Anwendung kommt.

Es kommt nicht zur Anwendung bei Schenkungen, Erbschaften oder Miteigentumsteilungen unter mehreren Miteigentümern.

Im spanischen Immobilienrecht gibt es noch zahlreiche andere Vorkaufsrechte, wie das Vorkaufsrecht des Mieters, des Miteigentümers, des Pächters und diese Vorkaufsrechte sind bei jeder juristischen Vorkontrolle vor einem Finca Kauf in Spanien zu bemerken.


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