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Mein recht in spanienAusgleichzahlung bei Flugstörungen
auf Anschlussflügen
EUGH Urteil vom 31.05.2018
Mit Urteil vom 31.05.2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Ausgleichszahlungsanspruch auch bei Flugstörungen auf Anschlussflügen, die ausserhalb der EU starten, geltend gemacht werden kann. Der Anschlussflug muss jedoch Teil eines einheitlichen Fluges sein, dessen Abflughafen in einem Mitgliedsstaat der EU liegt.
Der Anspruch richtet sich nach der Fluggastrechteverordnung.
Die Fluggastrechteverordnung gilt auch für eine Beförderung, die aufrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen eines EU Mitgliedsstaats und der Ankunft auf einem Flughafen eines Drittstaats eine planmässige Zwischenlandung ausserhalb der EU vorsieht.
Es kann kein mangelnder Bezug zum europäischen Binnenmarkt gerügt werden. Dieser Bezug ist nach der Begründung des EuGH aufgrund der Gesamtheit der verschiedenen Flügen wegen der einheitlichen Buchung nun aber gegeben.
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Wir sind Vertragsanwälte der ADAC. Wir vertreten Sie bei allen Gerichten in Spanien und Deutschland bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Schadensersatzklagen im internationalen Flugrecht, Schadensersatzklagen bei Flugzeugunfällen, Verspätungen im Verkehrsflugbereich und bei verwaltungsrechtlichen Verfahren.
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