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Mein recht in spanienSchadensersatzklage Spanien
Haftungsrecht
In der Praxis unserer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei sind Schadensersatzklagen gegen praktizierende Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Kosmetikstudios genauso häufig als auch Schadensersatzforderungen aus Arbeits- und Verkehrsunfällen.
Bei Kliniken liegt oftmals ein Organisationsmangel vor, der zum Beispiel zu langen Wartezeiten auch für schwerkranke Personen führt.
Bei Ärzten und Zahnärzten handelt es sich um Behandlungsfehler oder Diagnosefehler.
Bei Kosmetikstudios ist es nicht selten, dass Schönheitschirurgie praktiziert wird, ohne die nötige Ausbildung für diese Eingriffe.
Aus juristischer Sicht ist hervorzuheben, wenn vor spanischen Gerichten geklagt wird, dass die Verjährungsfristen einzuhalten sind.
Eine ausservertragliche Haftung verjährt bereits in einem Jahr nach Kenntnis des Schadensersatzanspruches durch den Geschädigten.
Zur Vorbereitung einer Haftungsklage ist die Sachverhaltsaufklärung ein wesentlicher Aspekt, um die Beweise zur Durchsetzung der Schadensersatzklage zu bewerten, vorzubereiten und zu sichern. Dabei müssen Sie uns als Mandant unterstützen, so dass die juristische Arbeit erfolgen kann.
Schadensersatzklage Spanien – Grundvoraussetzungen
- Eintritt eines nachweisbaren Vermögens- oder/und Personensschadens
- Die Verletzungshandlung war ursächlich für den Schadenseintritt
- Es kann der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person ein Verschulden nachgewiesen werden.
Wir beraten Sie gerne und prüfen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage in Spanien.
Schadensersatz aus Verkehrsunfall in Spanien
Haftungsklagen gegen die Eigentümergemeinschaft – Vertragsrecht, Immobilienrecht
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