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Mein recht in spanien

Gerichtsverfahren in Spanien

In der täglichen Praxis unserer deutsch-spanischen Rechtsanwälte treffen wir auf Fälle, in denen ein deutscher titel in Spanien vollstreckt werden muss, den der Schuldner ist nach Spanien umgezogen.

Leider handelt es sich oft um Fälle, bei den dem Schuldner kein Eigentum mehr nachgewiesen werden kann und die Zwangsvollstreckung in Spanien verläft ergebnislos.

 

Anfechtung der Eigentumsübertragung

Dem Schuldner gelingt es oft, bevor die Zwangsvollstreckung in Spanien beantragt wird, sein Eigentum an Familienmitglieder zu verkaufen oder zu schenken.

Falls sich herausstellt, dass der Schuldner sein Eigentum kurz vor der Zwangsvollstreckung übertragen hat, ergibt sich die Möglichkeit der Anfechtung der Rechtsgeschäfte auf gerichtlichem Wege.

Dabei sollte bedacht werden, dass die Eigentumsübertragung nach spanischem Recht nicht länger als 4 Jahre zurückliegen darf.

 

Gerichtsverfahren im Zivilprozess – Zahlungsklage

  • Aussergerichtliches Mahnschreiben als Anwaltsbrief – Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte
  • Prüfung der Eigentumsregister auf Vermögensgüter des Schuldners
  • Grundbuchauszug Spanien, Handelsregisterauszug
  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens – Sie werden von unseren eigenen Rechtsanwälten vor Ort betreut

 

Honorar für das Mahnverfahren in Spanien

Das Honorar für das Mahnverfahren in Spanien: 150,00 EUR

Sollte der Schuldner gegen das Mahnverfahren Widerspruch erheben und die Forderung den Wert von 6.000 EUR überschreitet, ist eine Anspruchsbegründung gerichtlich einzureichen.

Sollte der Schuldner keinen Widerspruch erheben, erhalten Sie al Forderungsgläubiger einen vollstrecbaren Titel, vergleichbar mit dem Vollstreckungsbescheid.

 


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