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Spanisches Arbeitsrecht – unser Service

Lohnbuchhaltung, Erstellung von Lohnbögen, Entsendungsmandate zwischen Deutschland und Spanien, Vertretung vor spanischen Arbeitsgerichten, Arbeitsvertragsgestaltung, Steuerliche Optimierung von CEO Angestelltenverträgen und Freelancer Vertragsgestaltung.

Das spanische Arbeitsrecht ist im ständigen Wandel.

Die letzte tiefgreifende spanische Arbeitsreform wurde mittels dem königlichen Dekret 3/2012 vom 10.02.2012 rechtlich umgesetzt, und trat am 11.02.2012 in Kraft. Diese hat aber noch immer nicht die Vertragsvielfalt modizifiert und genausowenig den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern in kleinen Betrieben reduziert.

 

Wichtige Eckpunkte der Reform im spanischen  Arbeitsrecht

 

    • Die Vermittlung von Arbeitnehmern wird ausschliesslich den sogenannten Zeitarbeitsfirmen zugewiesen und vorbehalten. (exclusividad por empresas de trabajo temporal)
    • Neuregelung der Ausbildungsverträge und Einführung des dualen Systems, sprich, Mitarbeit in einem Unternehmen und Ausbildung in der Berufsschule. Ausbildende Unternehmen erhalten einen Bonus von 100% bei der Sozialversicherung für die Sozialversicherungsabgaben der Auszubildenden.
    • Anreize zur Eingehung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen für das Unternehmen.Probezeit:Es besteht eine gesetzliche Probezeit von einem Jahr, wenn von Beginn an, ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird.
    • Das Unternehmen erhält verschiedene wirtschaftliche Anreize bei Eingehung von Arbeitsverträgen auf unbestimmte Zeit. 
      1. Sollte eine arbeitslose Person beschäftigt werden, erhält das Unternehmen eine steuerliche Vergünstigung (deduccion fiscal) in Höhe von 50% des noch ausstehenden Arbeitslosengeldes, welches dem Arbeitslosen zustünde. Die steuerliche Vergünstigung ist für ein Jahr begrenzt.
      2. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist die Vergünstigung für das Unternehmen gestaffelt.Einstellung von Arbeitnehmern der Altersgruppe 16 bis 30 Jahre im ersten Jahr 83,33 EUR pro Monat des Arbeitgeberanteils des Sozialversicherungsbeitrages. Bei weiblichen Arbeitnehmern summiert man 8,33 EUR, wenn dieser Tarifbereich weniger weibliche Arbeitskräfte ausweist. Für die Altersgruppe ab 45 Jahre gibt es vergleichbare Vergünstigungen.
    • Das Home office wird gesetzlich geregelt, und damit der Fernarbeitsplatz einem Arbeitsplatz eines betriebsinternen gleichgestellt.
    • Vergünstigung bei Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Praktikantenverträge oder Verträge zur zeitweisen Ersetzung von Arbeitnehmern in sogenannte Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit umgewandelt werden.
    • Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten können zu 5% der Jahresarbeitszeit „irregular“ festgesetzt werden. Darunter ist zu verstehen, dass die Regelarbeitszeit von 40 Wochenarbeitsstunden gemäss der Konjunktur angepasst wird, sprich Mehrarbeit oder Kurzarbeit verlangt werden kann.
  • Der Artikel 41 des spanischen Arbeitnehmergesetzes in Bezug auf die arbeitsvertragliche Änderung von wesentlichen Bestandteilen des geltenden Arbeitsvertrages wurde hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen zwischen der sogenannten kollektiven und einzelvertraglichen Änderung angepasst.

 

Fragen und Antworten zum spanischen Arbeitsrecht

 


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